Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
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Allgemeines
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Beding- ungen.
Spätestens mit der Empfangnahme der Waren gelten unsere Bedingungen als angenommen.
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Unsere »Lieferungs- und Zahlungsbedingungen« gelten auch dann, wenn der Besteller seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat, oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Bestellers, insbesondere Bestellscheinen, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Bedingungen gelten auch für spätere Lieferungen, sofern nicht andere Bedingungen schriftlich vereinbart sind.
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Sämtliche Verträge sowie deren Abänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Beding- ungen.
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Lieferzeit
- Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns fristgemäße Lieferung zumutbar ist. Die Lieferzeit beginnt, sobald alle für eine Bestellung erforderlichen Ausführungseinzelheiten geklärt sind und die Bestellung schriftlich erteilt ist.
Falls wir in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer zurücktreten.
Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung unserer Lieferfristen oder Lieferter- mine sind ausgeschlossen.
- In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, unsere Leistungen
ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Besteller Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder verlangen kann.
- Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns fristgemäße Lieferung zumutbar ist. Die Lieferzeit beginnt, sobald alle für eine Bestellung erforderlichen Ausführungseinzelheiten geklärt sind und die Bestellung schriftlich erteilt ist.
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Beanstandungen
- Etwaige Mängel sind uns sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung, durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Für Transportschäden, Bruch oder Abmangel haften wir nicht. Entschädigungsan- sprüche sind vom Empfänger sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Aushändigung der Sendung bei der betreffenden Bahn- oder Postverwaltung anzu- melden. Dies gilt auch für Beschädigungen des Inhalts, die äußerlich nicht wahr- nehmbar sind.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Besteller die Ware wei- terverarbeitet oder veräußert hat, es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung der Ware erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.
- Jede Zusicherung besonderer Eigenschaften ist unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt ist.
Geringe Abweichungen der Maße zwischen den im Katalog angegebenen Größen und den gelieferten Stücken können nicht zum Anlass einer Beanstandung genommen werden.
Kleine Farbabweichungen für Nachbestellungen müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten.
- Bei begründeten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung verpflichtet. Wir behalten uns das Recht vor, stattdessen den Rech- nungsbetrag um den Minderwert unserer Leistungen zu kürzen, höchstens jedoch bis zu dem in Rechnung gestellten Stückpreis. Weitergehende Ansprüche sind aus- geschlossen.
- Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zugelassen und müssen frachtfrei erfolgen.
Bei Rückgabe falsch bestellter Schriften werden 60% des berechneten Preises gut- geschrieben; Extraanfertigungen und beschädigte Stücke nur zum Altmaterialwert.
- Etwaige Mängel sind uns sofort, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung, durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
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Preise
- Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und gründen sich auf unserer Kostenlage im Zeitpunkt des Angebots.
Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Angebots, bzw. des Vertragsab- schlusses ändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Preise, auch für noch nicht ausgelieferte Aufträge, zu ändern. In diesem Fall steht dem Besteller nur das Recht des Rücktritts vom Vertrage zu; weitergehende Ansprüche sind aus- geschlossen.
- Im Inland erfolgt der Versand (ab 50 Euro) Porto-/Fracht- und verpackungsfrei; aus schließlich örtlicher Zustellgebühren. Gesondert in Rechnung gestellt werden Mehr kosten für Eil- und Express-Gebühren. Sonderanfertigungen und Reparaturen wer den ab Werk ausschließlich Verpackung geliefert.
Exportlieferungen erfolgen nach entsprechender Auftragsbestätigung. Die Gefahr des Versandes trägt in jedem Fall der Besteller.
Abholfertig gemeldete Ware muss binnen einer Woche abgeholt werden. Mit der ent- sprechenden Meldung wird die Abnahmeverpflichtung des Bestellers fällig.
- Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und gründen sich auf unserer Kostenlage im Zeitpunkt des Angebots.
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Zahlung
- Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum fällig. Bei Bezahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen rein netto zahlbar. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Vom 31. Tag nach Rechnungsdatum berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen.
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Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Werden im Einzelfall aufgrund besonderer Vereinbarung Wechsel hereingenommen, so gehen die Bank
mäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar zahlbar.
Die Eingabe von Schecks und Wechseln gilt nicht als Barzahlung.
- Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber hereingenommen. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten, bzw. nachträglicher Kenntnisnahme davon, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlung zu verlangen.
Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen nach unserer Ansicht eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt von Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, zurückzutreten und für die weiteren Lie- ferungen Barzahlung zu verfangen. Desweiteren sind wir berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; alle hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
- Eine Verbindlichkeit für die rechtzeitige Vorlegung und Protestierung von Wechseln und Schecks wird nicht übernommen.
- Bei Bestellungen von uns unbekannten Bestellern sind wir berechtigt, vor Lieferung Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6 Für Extraanfertigungen behalten wir uns vor, andere Zahlungsbedingungen zu ver- einbaren.
7. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Ansprüche des Bestellers ist ebenso wie die Aufrechnung mit nicht anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeschlossen.
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Eigentumsvorbehalt
- Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung; auch eines etwa zu unseren Gunsten bestehenden Saldos auf Kontokorrentverhältnis.
Eine Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet.
Veräußert der Besteller die Vorbehaltswaren weiter, so hat er dem Abnehmer gegen- über das Eigentum an der veräußerten Ware ebenfalls vorzubehalten.
- Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
Desgleichen sind uns sämtliche Ansprüche schon jetzt abgetreten, die sich sonst aus Verträgen, Verfügungen oder sonstigen auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände bezüglichen Rechtshandlungen ergeben.
Steht uns nur Mit- oder Teileigentum zu, so gilt die Abtretung nur für den Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil oder Teileigentum entspricht.
Teilzahlungen, die der Besteller auf Forderungen erhält, die an uns abgetreten sind, können nicht zu unserem Nachteil geltend gemacht werden.
Wir sind berechtigt, vom Besteller jederzeit alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einzie- hung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf unser Verlangen ist dem uns zu benennenden Drittschuldner die erfolgte Abtretung anzuzeigen.
Von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von allen Beeinträchtigungen unserer Rechte hat uns der Besteller sofort schriftlich zu unterrichten. Durch Verstoß gegen diese Verpflichtungen sowie durch Interventionsmaßnahmen entstehende Schäden und Kosten hat uns der Besteller zu ersetzen.
- Werden Vorbehaltswaren vom Besteller be- oder verarbeitet, erfolgt die Be- oder Verarbeitung kostenlos für uns. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbe- haltsware gemäß § 950 BGB findet daher in keinem Fall statt.
- Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbe- triebes mit anderen Waren verbinden oder vermischen. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB, und zwar im Verhältnis zwischen dem Preis für unser verarbeitetes Material und dem Wert, den die neuen Sachen jeweils im Laufe der Verarbeitung bis zu deren Beendigung haben.
- Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware – gleichgültig ob unser Eigentumsvor- behalt daran besteht oder nicht -, sei sie unverarbeitet oder verarbeitet, sachgemäß, vor allem auch gesondert von ähnlichen oder gleichartigen Waren anderer Firmen zu lagern, aufzubewahren und als auch aus unserer Lieferung stammend zu kennzei- chnen.
- Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung; auch eines etwa zu unseren Gunsten bestehenden Saldos auf Kontokorrentverhältnis.
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Modelle
- Für unsere Ware nehmen wir Urheberschutz in Anspruch. Jede Nachbildung und Verwertung der geschützten Modelle ist untersagt.
Schutzrechtsverletzungen werden gerichtlich verfolgt.
- Sonderanfertigungen nach uns eingesandten Entwürfen oder Modellen werden ohne Prüfung der patent- und musterrechtlichen Bestimmungen von uns ausgeführt. Für evtl. Schutzrechte und Ersatzansprüche haftet der Besteller. Für eingesandte Modelle besteht keine Aufbewahrungspflicht und wird von uns keinerlei Haftung übernommen.
Durch Verfügung von Kostenanteilen an Modellen erwirbt der Besteller kein Anrecht an diesen selbst. Sie bleiben unser Eigentum mit dem Recht zur weiteren Verwertung, beliebigen Vervielfältigung sowie der Aufnahme in unsere Kataloge.
- Für unsere Ware nehmen wir Urheberschutz in Anspruch. Jede Nachbildung und Verwertung der geschützten Modelle ist untersagt.
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Erfüllungsort
- Vereinbarungen, die von vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle Menden